Zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schallgrenzwerte sind alle Anlagen und Aggregate mit Schallkapselungen ausgestattet. Zusätzlich können in sensiblen Gebieten noch bis zu elf Meter hohe eigene Schallschutzwände rund um den Bohrplatz aufgestellt werden. Die Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte wird kontinuierlich durch autorisierte Fachkräfte überprüft.